Hegerprobe

Was ist ein Heger? 

Ein Heger ist ein Waldläufer, der die Späherprobe und Hegerprobe erfolgreich absolviert hat. Er ist damit berechtigt, die Goldene Kordel zu tragen und die Hegerprobe abzunehmen. Er zeichnet sich durch sein Fachwissen, seine aktive Waldjugendarbeit und seine langjährigen Erfahrungen aus.  

Es gibt aktuell circa 35 lebende Heger, davon sind circa 20 noch in den einzelnen Landesverbänden aktiv (Stand 2020). 

Was ist die Hegerrunde? 

Die Hegerrunde besteht grundsätzlich aus allen Hegern. In der Regel findet die Versammlung aller anwesenden Heger auf einem Bundes- oder Jubiläumslager statt. Sie berät unabhängig von der Anzahl der teilnehmenden Heger. Sie wird von der Bundesleitung einberufen. Sie ist das beratende Fachgremium rund um die Hegerprobe und kann von den entsprechenden Arbeitskreisen auch für die Weiterentwicklung anderer pädagogischer Aufgaben in der Waldjugend angefragt werden.  

Aufgaben der Hegerrunde                                      

  • Die Hegerrunde wählt aus ihren Reihen für das jeweilige Lager einen Hegerrundenleiter, der die Hegerrunde moderiert. 
  • Die Hegerrunde überprüft die formale Richtigkeit der Angaben des Anwärters im Hegerpass. 
  • Vor der Ernennung zum Heger organisiert die Hegerrunde ein Treffen mit den Anwärtern. Dieses dient sowohl zum Kennenlernen als auch zur Erläuterung der goldenen Kordel und der damit verbundenen Bedeutung für die zukünftige Waldjugendarbeit. 
  • Die Hegerrunde ist außerdem dafür verantwortlich, dass die Kriterien nach den Kompetenzbereichen weiterentwickelt werden. Sie soll sich bei Änderungsbedarf an den BWR wenden, der zu Überarbeitungen mit einer 2/3 Mehrheit abstimmen muss. Änderungen grundsätzlicher Art sind durch den BWR an das Bundesthing zu übergeben.  
  • Die Hegerrunde aktualisiert regelmäßig nach bestem Wissen und Gewissen eine Liste der Namen aller (aktiver) Heger, die der Mitgliederverwaltung des Bundesverbands vorgelegt wird. Sie dient zur Kontaktaufnahme, falls Bedarf besteht. 

Kriterienkatalog  

Zum Heger kann ernannt werden, wer: 

  • alle 24 Späherpunkte abgelegt hat,  
  • die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen (Seminare, Lager, Forsteinsatzlager) in einer hauptverantwortlichen Leitungsfunktion übernommen hat; nachzuweisen sind mindestens 300 Teilnehmertage,  
  • mindestens 15 Eintragungen im Waldläuferbrief hat und 
  • die Kompetenzbereiche abgelegt hat. 

Die Kompetenzbereiche:
Ausführung :  

  • Es müssen insgesamt 6 Aufgaben in mindestens 5 der 6 Kompetenzbereiche abgelegt werden.  
  • Maximal einer der Kompetenzbereiche A, B, C oder E darf allein durch eine schriftliche Ausarbeitung erbracht werden. 

A: Ökologie/Biologie 

  • Mehrjährige Betreuung einer biologischen Fläche (Streuobstwiese, Orchideenwiese, Amphibienschutzzentrum, usw.) in organisatorischer Verantwortung 
  • Mehrjährige Betreuung der Naturschutzarbeiten in einem Patenrevier in organisatorischer Verantwortung 
  • Mehrjährige Betreuung von mind. 10 Nistkästen in organisatorischer Verantwortung 
  • Erstellung einer biologischen/ökologischen Ausarbeitung in Form eines Fangs, dreier Arbeitsblätter oder einer anderweitigen, vergleichbaren Publikation 

B: Pädagogik 

  • Nachweis einer besonderen Fähigkeit und Wissensweitergabe zur Ausbildung von Waldläufern, z.B.: Ausbilder, Trainer, langjährige Erfahrung in Erste-Hilfe, Motorsägen, Erlebnispädagogik, Waldpädagogik … (Ggf. sind notwendige Bescheinigungen nachzuweisen, z.B. Ausbilder in Erster Hilfe oder an der Motorsäge) 
  • Leitung von Jugendgruppenleiterkursen/Fortbildungskursen für Waldläufer  
  • Organisation von mindestens drei pädagogischen Veranstaltungen zu in der Waldjugend relevanten Themen, z.B.: eines großen Haijks mit mind. 5 teilnehmenden Gruppen oder mind. 10 Stationen im Rahmen einer Waldjugend-Veranstaltung, AGs, Seminare, …  
  • Erstellung einer pädagogischen Ausarbeitung in Form eines Fangs, dreier Arbeitsblätter oder einer anderweitigen, vergleichbaren Publikation 

C: Lager und Fahrt 

  • Organisation und Durchführung einer Großfahrt oder einer vom Aufwand her vergleichbaren Jugendfreizeit mit mind. 6 Personen in Hauptverantwortung  
  • Teamleitung oder höher in der Lagermannschaft auf einem Landes- oder Bundeslager  
  • Erstellung einer dokumentarischen Ausarbeitung zu Lager oder Fahrt in Form eines Fangs, dreier Arbeitsblätter oder einer anderweitigen, vergleichbaren Publikation 

D: Musisch kreative Arbeit 

  • Schreiben eines Liedes mit Text und Noten   
  • Erstellung einer Fotodokumentation, Thema freigestellt, zur Arbeit der Waldjugend  
  • Gestaltung mindestens einer Ausstellungswand, eines Posters oder eines Plakates  
  • Gestaltung und Betreuung eines Schaukastens  
  • Leitung eines Singwettstreites, eines Bläserwettstreites oder eines Kochwettstreites auf einem Lager der Waldjugend  
  • Mitarbeit in der Redaktion einer Zeitschrift des Bundes- oder eines Landesverbandes 

E: Projektarbeit 

  • Erarbeitung eines herausragenden Projektes, wie z.B. (Aus-) Bau eines Gruppenheimes, eines Waldlehrpfades, einer Schutzhütte im Wald  
  • Durchführung eines besonderen Spendenprojektes, z.B. Finanzierung eines Bauprojektes  
  • Erstellung einer besonderen Publikation, z.B. Jubiläumsheft, Fang, … 
  • Leitung eines Projektes oder eines relevanten Projektbestandteils in einem der Arbeitskreise oder Referate des Landes- oder Bundesverbands oder in der Landes- oder Bundesleitung (Amt) 
     

F: Öffentlichkeitsarbeit  

  • Erstellung und/oder dauerhafte Betreuung einer offiziellen Internetseite, eines Blogs oder vergleichbar umfangreichen Darstellungen der Waldjugend im Internet bzw. in sozialen Medien (wie Facebook, Twitter, Instagram und Co.)  
  • Anfertigung eines Werbeflyers für die Horte/den Horst, Landes- oder Bundesverband (gestaltet und veröffentlicht)   
  • Verfassen eines Presseberichtes außerhalb der Verbandszeitschrift mit mindestens 1000 Worten   
  • Herstellung und Veröffentlichung eines Film- oder Videobeitrages über die Waldjugend  
  • Kontinuierliche Netzwerkarbeit für die Waldjugend, z.B. durch dauerhafte Vertretung des Verbandes in öffentlichen Gremien, anderen Verbänden oder auf Veranstaltungen, die der Vernetzung dienen  
  • eine öffentlichkeitswirksame aufgearbeitete Aufgabe (Fotodokumentation, Ausstellungswand, Poster, Plakat, Schaukasten) aus dem Bereich Musisch-Kreative Arbeit 

Umsetzung und Ausführung 

Nachweis der Kriterien 

  • Bis zur Ernennung zum Späher wird eine Eigendokumentation empfohlen. Es ist hilfreich sich einen Überblick über die Kriterien zu verschaffen und bei Erfüllung der Kriterien diese in einer Liste festzuhalten. So können erledigte Aufgaben selber abgehakt und dokumentiert werden. Diese Eigendokumentation zählt nicht als abgenommenes Kriterium. Dieses Vorgehen ist hilfreich, falls Leistungen vor dem Erreichen der silbernen Kordel erfüllt werden. 
  • Mit der Verleihung der silbernen Kordel wird ein Hegerpass ausgegeben (soll ggf. später in den Mitgliedsausweis integriert werden). Dieser enthält pro Kriterium eine freie Seite (ähnlich dem Waldläuferbrief). Auf dieser wird zusammen mit einem Abnahmeberechtigten die erbrachte Leistung stichpunkthaft dokumentiert. Anschließend wird die Leistung als erbracht unterschrieben und wenn möglich abgestempelt.  
  • Auslegung: Die Kompetenzbereiche zeigen verschiedene Möglichkeiten auf, das Notwendigste wird im Kriterienkatalog nur exemplarisch aufgeführt. Die genaue Ausführung ist schwer zu definieren und kann sehr individuell ausfallen. Die Anerkennung und die genaue Ausführung sind deshalb dem Abnahmeberechtigten überlassen. Er sollte hierbei aber, damit eine Vergleichbarkeit gegeben ist, immer den Aufwand der anderen in den Kompetenzbereichen genannten Möglichkeiten im Blick behalten. 
  • Abnahmeberechtigt sind: 
    • alle Heger 
    • die Mitglieder der Bundesleitung 
    •  die jeweilige(n) Landesleiter, wenn das Kriterium mit aktiver Landesverbandsarbeit zu tun hat 
  • Kriterien, die vor Ernennung der silbernen Kordel erfüllt wurden, dürfen nachträglich eingetragen werden. 

Ernennung zum Heger 

  • Sind alle erforderlichen Kriterien erfüllt, folgt eine Meldung bei der Landesleitung. Diese kontaktiert die Bundesleitung und diese die Hegerrunde. Falls erwünscht kann die Meldung über die Erfüllung der Kriterien auch von jemand Dritten vorgenommen werden. 
  • Der Kontakt zwischen Anwärter und Hegerrunde wird hergestellt. Diese überprüfen die Vollständigkeit der Dokumentation und formale Richtigkeit der Angaben und Vollständigkeit der Dokumentation im Hegerpass. 
  • Vor der Ernennung findet ein Treffen zwischen Anwärter und der Hegerrunde statt. Dieses dient sowohl zum Kennenlernen als auch zur Erläuterung der goldenen Kordel und der damit verbundenen Bedeutung für die zukünftige Waldjugendarbeit. Falls keine Hegerrunde zustande kommt, kann die Bundesleitung dieses Treffen stellvertretend durchführen. 
  • Die Ernennung wird von der Bundesleitung, wenn möglich am Bundesfeuer, durchgeführt. 
  • Zur Dokumentation kommt ein Stempel/Vermerk in den Mitgliedsausweis 

Die Bedeutung der Ernennung für die zukünftige Waldjugendarbeit 

  •  Mit der Ernennung zum Heger (Verleihung der goldenen Kordel) ist die Erwartung verknüpft, dass sich der Heger weiter aktiv in die Waldjugendarbeit einbringt. 
  • Die Heger sind insbesondere dazu aufgerufen, auf den Lagern Angebote in Form von AG´s und Lagergruppenstunden durchzuführen sowie den Veranstaltern der Wettstreite oder anderer Lageraktionen beratend zur Seite zu stehen. 

Ausdrücklich wird zur Mitarbeit im Fachgremium der Hegerrunde aufgerufen 

Austritt aus der Waldjugend 

  • Bei Austritt aus der Waldjugend verliert der Heger das Recht, an Beratungen und Entscheidungen der Hegerrunde teilzunehmen sowie die goldene Kordel zu tragen (vgl. hierzu §4 Abs 3. der Bundessatzung). 

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