Stellungnahme der Deutschen Waldjugend zur Verhinderung von Machtmissbrauch in jeglicher Form
Die Deutsche Waldjugend hat es sich laut § 2 der Satzung zur Aufgabe gemacht, einerseits die Jugendhilfe zu fördern und andererseits die ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen zur selbstständigen Verantwortlichkeit und zum kritischen Denken zu erziehen. Sie verpflichtet sich aus ihrer Verantwortung gegenüber den Kindern und Jugendlichen, sie vor negativen Einflüssen zu schützen und in ihrer Selbstbestimmung und Selbstentfaltung zu bestärken. Die Deutsche Waldjugend setzt sich für den Respekt vor der individuellen Persönlichkeit der Wildlinge ein und tritt ihnen mit Wertschätzung und gegenseitigem Vertrauen entgegen. Jegliche Form des Machtmissbrauchs wird abgelehnt, abgemahnt und zieht in letzter Konsequenz entsprechende disziplinarische und strafrechtliche Folgen nach sich.