2. Warum hat die Waldjugend eine bundeseinheitliche Regelung zur Einsichtnahme der erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse beschlossen?

Welche Personen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen, variiert von Bundesland zu Bundesland und wird von den zuständigen staatlichen Behörden vor Ort festgelegt. Für uns als Verein, der in unterschiedlichen Bundesländern existiert und bundesländerübergreifend agiert, gibt es somit unterschiedliche Regelungen für die Einsichtnahmen, wozu wir allerdings gesetzlich verpflichtet sind, sie einzuhalten. Somit war schnell klar, dass wir als Bundesverband eine bundesweit einheitliche Regelung brauchen, welche gleichzeitig die der einzelnen Bundesländer abdeckt. Gäbe es nämlich keine bundesweite Regelung, wäre es viel komplizierter, Veranstaltungen anderer Landesverbände oder vom Bundesverband zu besuchen. Ständig müsste nachgeschaut werden, wie die entsprechende Regel zur Einsicht der erweiterten polizeilichen Führungszeugnisse ist, um diese korrekt befolgen zu können und die Veranstalter*innen nicht Gefahr laufen, ihre Vereinbarung zu brechen. Eine für alle Landesverbände und bei Bundesveranstaltungen gültige einheitliche Regelung, löst dieses Problem.

Was uns nicht klar war ist, wie diese Regelung aussehen sollte. Um dies zu klären, hat das Referat KiM (für Kindeswohl und gegen Machtmissbrauch) Hilfe bei Fachkräften von öffentlichen Ämtern gesucht und mit Waldläufer*innen außerhalb des Referats gesprochen. Mit Hilfe vieler Fragen, Anmerkungen und Kritikpunkte wurden die Entwürfe für eine bundesweite Regelung immer wieder kritisch beleuchtet und überarbeitet. Auf dem letzten Bundesthing (Delegiertenversammlung und oberstes, beschlussfassendes Organ der Deutschen Waldjugend) 2019 in Hütten wurde die finale Version der bundesweiten Regelung von den Delegierten abgestimmt und mit einer eindeutigen Mehrheit angenommen. Die verabschiedete Regelung findest du hier (Link).

Bundeseinheitliche Regelung

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