Umgang mit COVID-19 in der Waldjugend

Liebe Landes- und Gruppenleiter*innen,

wir befinden uns leider immer noch in einer Pandemie. Am 24. April ist die bundesweite Notbremse in Kraft getreten, nach der in allen Landkreisen und kreisfreien Städten strengere Regeln gelten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 100. Da die Infektionszahlen deutschlandweit sehr unterschiedlich sind, gelten unterschiedliche Regeln. Erkundigt euch bitte, welche Regeln aktuell in eurem Landkreis oder eurer Stadt gelten.

Die allgemeinen aktuellen Corona-Regeln (einschließlich der bundeseinheitlichen Notbremse) findet ihr hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-diese-regeln-und-einschraenkung-gelten-1734724. Eine Übersicht, was in welchem Bundesland gilt, findet Ihr hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-bundeslaender-1745198.

Wir empfehlen, so lange keine Gruppenstunden anzubieten, wie auch die örtlichen Schulen geschlossen sind. Sollten Gruppenstunden möglich sein, haltet euch bitte unbedingt an die regionalen Vorgaben und Hygieneregeln.
Die Waldjugend zählt weder zu Schule, Bildungsträger, Sportverein oder ähnlichen. Es gelten für uns die allgemeinen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Eine Ausnahme gibt es für uns nur, wenn explizit abweichende Regelungen für „Jugendarbeit“ / „Jugendhilfe“ / „Jugendverbandsarbeit“ bestehen. Fehlt diese Ausnahme in Eurem Bundesland, dann gibt es keine!

Gruppenstunden zählen nicht zu in der Coronaverordnung genannten „Versammlungen unter freiem Himmel”. Hier handelt es sich um Demonstrationen oder Kundgebungen im Sinne des Versammlungsgesetzes.

Für ausfallende Gruppenstunden haben wir letztes Jahr die Mittwochsaktion gestartet. Hier findet ihr verschiedene Aktionen, die eure Gruppenkinder mit der Familie machen können, einige eignen sich auch für gemeinsame digitale Gruppenstunden!

Viele Grüße und bleibt gesund!
Theres
Für die Bundesleitung

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